Sonntag, 12. August 2018

Sexuelle Belästigung bis zur Notaufnahme

Heute war es mal wieder soweit, dass ich um 16:30 in die Notaufnahme der Kliniken Langen fahren musste.

Innerhalb von zwei Stunden hatte mir der übereifrige Folterer so stark in Penis, Hoden, Leiste und Hintern geschossen, sodass der gesamte Unterleib blau war. Wie immer von oben, aus der Wohnung der Stadt Dreieich über mir.


Das ist selbstverständlich unrechtens, denn ein solcher Beschuss ist sexuelle Belästigung nach Paragraph 177 des StGB! (Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung)

Dieser sagt ausdrücklich in Absatz 8:

(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
bei der Tat (sexuellem Übergriff, sexuelle Nötigung) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet. 

 
Mein gesamter Penis ist voller blauer Schwellungen, jetzt, 10 Stunden später schießt der Überwacher immer noch auf die Verletzungen !


SONNTAG Morgens um sieben Uhr blute ich zusätzlich an zwei Körperstellen, am Bauch und am linken Fuss !

Dazu pfeift es derart laut im Kopf, dass an Schlafen überhaupt nicht zu denken ist, denn die Überwacher sind nicht in der Lage, lautlos zu arbeiten (bei den Amateuren pfeift es immer, denn sie benutzen Frequenzen, die man vor 30 Jahren benutzt hat. Sie können es halt nicht besser, gute Leute wollen anscheinend nicht am Wochenende arbeiten, also muss man drittklassige nehmen)


Wie lange duldet unser Rechtssystem noch, dass der Staatsschutz unseren Rechtsstaat nach Belieben aushöhlt? 

Was erwartet nun den Täter?: Fünf Jahre Knast oder wird wieder ein Auge zugedrückt als wäre nichts geschehen? 

Was würde passieren, wenn ein Familienmitglied des Richters oder eines Mitarbeiters der Staatsanwaltschaft so von einem Menschen verletzt wird????







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